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16.09.2015 | Artikel

Paritätische Positionierung zur Arbeit und Beschäftigung von Strafgefangenen in Deutschland

Von: Sabine Weisgram

 

Um dem Ziel, „im Vollzug der Freiheitsstrafe […] künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, gerecht zu werden und die Rückfallquoten nach dem Strafvollzug zu minimieren, müssen Bedingungen geschaffen werden, die den Inhaftierten und ehemaligen Inhaftierten ein eigenverantwortliches, straffreies Leben ermöglichen.
Die fehlende Gleichstellung und Ungleichbehandlung, durch den Ausschluss aus der Rentenversicherung, entspricht einer doppelten Sanktionierung und trägt nicht zum Resozialisierungsziel bei.
Die Arbeiterwohlfahrt schließt sich, insbesondere unter Berücksichtigung der Werte Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz, den Forderungen des Paritätischen Gesamtverbandes in vollem Umfang an.
Die Gleichstellung in der Arbeitslosenversicherung sowie der Einbezug der Inhaftierten in die Rentenversicherung sind notwendige Bedingungen für eine erfolgreiche Resozialisierung.
Das Positionspapier kann hier runter geladen werden.

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