Aktuell
31.07.2021

Hartz IV und was Menschen wirklich brauchen

„Hartz-IV“ und seine Reformbedürftigkeit ist wieder in aller Munde. Gut so – meint die AWO und fordert Verbesserungen in vielen Bereichen. Drei besonders brennende Reformforderungen unter vielen weiteren werden nachfolgend genauer beleuchtet.

  1. Regelbedarfe erhöhen: Armutsbetroffene dürfen nicht (digital) abgehängt werden!

Die Regelbedarfe - die Summe, die Leistungsbeziehende zum täglichen Leben erhalten – stehen seit geraumer Zeit in der Kritik. Diese Berechnung, was Menschen zum Leben brauchen, ist dabei in den letzten Jahren immer mehr von Streichungen geprägt und es wird immer wieder kritisiert, dass der Regelsatz möglichst knapp bemessen wird. Dies wurde auch bei den letzten Anpassungen 2020 deutlich, zu denen sich die AWO umfangreich eingebracht hat.

Besonders zugespitzt hat sich die Lage in Sachen digitaler Wandel, der ja gesamtgesellschaftlich gerade durch Corona noch einmal massiv an Fahrt aufgenommen hat. Die Grundsicherung hängt hier aber weiterhin noch der Lebensrealität hinterher. Erst in der letzten Regelbedarfsreform 2020 wurden überhaupt die Kosten für ein Mobiltelefon als notwendige Kosten für Leistungsbeziehende mit aufgenommen – dabei ist ein Handy seit Jahren für die allermeisten Menschen gelebter, wichtiger Alltag für alle Lebensbereiche. Von Computern, Laptops oder Tablets ist in der Regelsatzberechnung aber weiterhin keine Spur. Dabei geht auch die Verwaltung inzwischen wie selbstverständlich von einer digitalen Anbindung von Betroffenen aus – denn Anträge und Anfragen sollen immer öfter auf digitalem Wege eingereicht werden. Wie das bei den Betroffenen ohne Gegenfinanzierung der entsprechenden Ausstattung und Infrastruktur funktionieren soll, bleibt offen. Die AWO fordert daher, endlich Regelsätze bedarfsgerecht auszugestalten, und dabei insbesondere einen hinreichenden Betrag für die digitale Ausstattung in den Regelsatz mit aufzunehmen!

  1. Sanktionssystem reformieren: Positive Motivation muss im Fokus stehen!

Bereits 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionspraxis im Hartz IV System als in Teilen verfassungswidrig erklärt. Reformen gab es seither keine. Dieses Thema muss nun endlich angepackt werden Die AWO mischt sich hier immer wieder umfangreich ein. Dabei muss aber das Sanktionssystem als Ganzes reformiert und nicht nur die rote Linie des Verfassungsgerichts umgesetzt werden.

Von Sanktionierungen besonders hart betroffen sind die unter 25 Jährigen Leistungebeziehenden. Ihnen kann, anders als älteren Leistungsbeziehenden, in kürzester Zeit ihre ganze Unterstützung gekürzt werden – selbst die Wohnkosten! Das ist schlichtweg unfair und häufig kontraproduktiv! Die AWO fordert daher, die Sanktionspraxis zu reformieren und insbesondere die Ungleichbehandlung von unter 25-Jährigen abzuschaffen!

  1. Wohnkosten anpassen: Sozialhilfebezug darf nicht zur Wohnungslosigkeit führt!

Wohnen wird gerade in Ballungsgebieten für immer mehr Menschen zum Stressfaktor. Lösungsansätze und Forderungen hierzu hat die AWO hier zusammengetragen. Das gilt auch für Personen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Gerade für Personen, die neu in das SGB II System fallen, sind die strengen Vorschriften, wie teuer Wohnraum sein darf, damit die Behörden die Kosten übernehmen, ein großes Problem. Es bedarf hier einer Ausweitung der bestehenden Karenzzeit von nur sechs Monaten, damit die Jobsuche und nicht die Wohnungssuche im Fokus der Betroffenen stehen kann. Zudem dürfen in keinem Fall Wohnkosten gekürzt oder sanktioniert werden, damit Personen im SGB II Bezug nicht in die Wohnungslosigkeit gedrängt werden. Die AWO fordert daher bei Wohnkosten die Karenzzeit zu verlängern und Sanktionierungen bei Kosten er Unterkunft gesetzlich auszuschließen!

 

 

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...