Aktuell
16.09.2015 | Veröffentlichung

Arbeitshilfe Normenhilfe - Rechtsvorschriften am Maßstab der UN-BRK messen!

Von: Cordula Schuh

 

Mit der Arbeitshilfe können Bundes- und Landesverwaltungen in einem ersten Schritt grob prüfen, ob gesetzliche Regelungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Konflikt stehen ("Normenkonflikt") oder besondere Fragen aufwerfen und die Rechtsmaterie deshalb einer vertiefenden Prüfung unterzogen werden sollte. Das Ziel der anschließenden vertiefenden Prüfung besteht dann nicht nur darin, Normenkonflikte zu überwinden, sondern auch den gesetzlichen Rahmen für die Wahrnehmung der Menschenrechte besser auszugestalten. Beispielsweise reicht es im Bildungsbereich nicht, dass alle Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Zugang zum allgemeinen Bildungssystem haben, vielmehr müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen insgesamt darauf ausgerichtet sein, inklusive Bildung tatsächlich zu ermöglichen und zu befördern.
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat im April 2015 in seinen Abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands unter anderem gefordert, die bestehende Rechtslage im Bund wie in den Ländern auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen.
Die Arbeitshilfe wurde in einem Projekt zusammen mit dem Land Sachsen-Anhalt erstellt. Hier geht's zu näheren Projektinformationen .

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