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26.06.2018 | Pressemitteilung

Mindestlohn – AWO fordert mehr Kontrollen und weniger Ausnahmen

Von: Mona Finder

 

Anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Anzahl von Beschäftigten mit Mindestlohn erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

 

 „1,4 Millionen Menschen in Deutschland werden zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 war ein sozialpolitischer Meilenstein. Die Wahrheit ist aber auch: Der gesetzliche Mindestlohn ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Es würden viel mehr Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren, wenn seine Einhaltung schärfer kontrolliert und die zahlreichen Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn endlich auf den Prüfstand gestellt würden. Es ist nicht hinnehmbar, dass langzeitarbeitslose Menschen in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. Dies öffnet einer „hire and fire“-Politik zu Lasten der langzeitarbeitslosen Menschen Tür und Tor und erschwert ihre langfristige Wiedereingliederung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Aus Sicht der AWO muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich angehoben werden. Seit eineinhalb Jahren verharrt er bei 8,84 Euro, obgleich die Tariflöhne seit Anfang 2017 kräftig gestiegen sind. Vollzeitbeschäftigte erhalten bei einem Mindestlohn von 8,84 Euro gerade einmal rund 47 Prozent des aktuellen Durchschnittslohns in der Rentenversicherung. Nach Berechnungen der AWO müsste der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr aber 12,19 Euro pro Stunde betragen, damit Vollzeitbeschäftigte nach 45 Beitragsjahren eine Rente in Höhe des Sozialhilfeniveaus erhalten. Beim gegenwärtigen Mindestlohn von 8,84 Euro müssen Vollzeitbeschäftigte hingegen mehr als 60 Jahre arbeiten, um im Alter eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu erhalten. Deshalb muss die Bundesregierung unabhängig von der Mindestlohnhöhe auch bei der Rente sicherstellen, dass Niedrigverdienende im Alter ausreichend abgesichert sind. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen.“

FES AWO WISO Grundrente und Co.

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