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20.02.2017 | Pressemitteilung

Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen

Von: Mona Finder

 

In Deutschland verliert ein Mensch das aktive und das passive Wahlrecht, wenn für ihn ein Betreuer zur Besorgung seiner Angelegenheiten bestellt ist. Die SPD Bundestagsfraktion hat nun beschlossen, diesen Ausschluss vom Wahlrecht abschaffen zu wollen.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Wahlrechtsauschlüsse im Bundes- und Europawahlgesetz sind diskriminierende, willkürliche und unverhältnismäßige Eingriffe in das menschen- und verfassungsrechtlich garantierte staatsbürgerschaftliche Recht, zu wählen und gewählt zu werden. Die AWO begrüßt daher sehr, dass eine Bundestagsfraktion die Initiative ergriffen hat, um die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse endlich abzuschaffen. Die AWO fordert nun alle Parteien auf, dieses Vorhaben zu unterstützen. Nun gilt es, an einem Strang zu ziehen, damit die betroffenen Menschen ihr Recht zu wählen und gewählt zu werden so schnell wie möglich ausüben können.

Hintergrund:

Wie die SPD Bundestagsfraktion am vergangenen Freitag, den 17.02.2017 mitteilte, hat sie ein Positionspapier zu den Wahlrechtsausschlüssen nach § 13 Nr. 2 und 3 Bundeswahlgesetz und § 6a Abs. 1 Nr. 2 und 3 EU-Wahlgesetz beschlossen. Damit soll die bisherige Regelung abgeschafft werden, nach der in Deutschland ein Mensch das aktive und das passive Wahlrecht verliert, wenn für ihn ein Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Dieser Ausschluss vom Wahlrecht erstreckt sich auf die politische Teilhabe an Bundestagswahlen, sowie aufgrund korrespondierender Wahlgesetze auch auf Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen.

Aus Sicht der AWO besteht jedoch noch weiterer Handlungsbedarf. Neben dem individuellen Recht zu wählen, müssen Wahlen generell barrierefrei gestaltet werden. Die AWO fordert daher den Deutschen Bundestag auf gemäß Art. 29 UN-BRK bestehende Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen, wie beispielsweise die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbilder der Kandidaten auf Stimmzetteln, Vergrößerung der Schrift und die Verwendung von Leichter Sprache auf Wahlmustern, zu ermöglichen. Von diesen Maßnahmen würden über 7,5 Millionen Menschen – ältere Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche – profitieren.“

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