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08.11.2018 | Pressemitteilung

Pflegepersonalstärkungsgesetz - Medizinische Rehabilitation bleibt außen vor

Von: Mona Finder

 

Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) kritisiert die AWO unter anderem, dass es in der medizinischen Rehabilitation keine Personalverbesserungen geben soll. „Grundsätzlich begrüßen wir die Intention des geplanten Gesetzes, eine spürbare Verbesserung durch eine bessere Personalausstattung in der Kranken- und Altenpflege zu erreichen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und fügt hinzu: „Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen Pflegekräfte einen wichtigen Teil der multiprofessionellen Teams ausmachen, bleiben dabei allerdings völlig unberücksichtigt.“ Dieser Sachverhalt ist insbesondere mit Blick auf die Gefahr, dass Krankenhäuser und Pflegeheime Pflegekräfte in großem Maße aus Rehabilitationseinrichtungen abwerben könnten, nicht nachzuvollziehen“.

 

Eine gute medizinische Versorgung der Versicherten im Bereich der medizinischen Rehabilitation sollte eine Beratung zur umfassenden Bedarfsklärung sowie zu nachsorgenden Leistungen beinhalten. Auch die Beratung von Müttern und Vätern im Rahmen der Müttergenesung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Die bisher nahezu ausschließlich aus Eigen- und Spendenmitteln der Wohlfahrtsverbände finanzierten Beratungsstellen der Trägerverbände im Müttergenesungswerk stehen vielerorts vor der Problematik gravierender Mittelrückgänge. „Diese Versorgungsstruktur muss auch in Zukunft abgesichert werden. Versicherte sollten einen Anspruch auf vor- und nachstationäre Beratung und Betreuung durch Beratungsstellen im Verbund des MGW erhalten. Dieser Rechtsanspruch ist auch auf die Personengruppe der pflegenden Angehörigen mit ihren ganz spezifischen Bedarfen  zu erweitern“, betont Brigitte Döcker abschließend.

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