Unsere Arbeit

Guter Ganztag braucht eine gelingende Kooperation – gemeinsam, respektvoll, verlässlich!

Von: Dieter Eckert

 

Eine gelingende Kooperation im guten Ganztag ist ein zentrales Qualitätskriterium, welches gemeinsam von Schule und ihren außerschulischen Partnern erarbeitet und gelebt werden muss.

Länder und Kommunen regeln eine gute Zusammenarbeit

Überall wird auf eine gute Zusammenarbeit Wert gelegt, insbesondere wenn unterschiedliche Partner, Berufsgruppen, Träger und Verbände an einem gemeinsamen Ort und / oder an einem wichtigen Thema erfolgreich zusammenarbeiten wollen. Der Ganztag ist ein besonders herausfordernder Ort des gemeinsamen Tuns! Entsprechend wird dies vielfach verbindlich geregelt: Bundesländer erlassen Rahmenvereinbarungen zum Ganztag (etwa in NRW oder in Berlin) und auf kommunaler Ebene werden passende Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule, Jugendhilfe und weiteren Partnern geschlossen (Beispiel Musterkooperationsvertrag für Schulen in Berlin). Diese Regelungen unterstreichen den hohen Stellenwert der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Partnern. Sie enthalten Verabredungen zu einer gemeinsamen Qualitätsentwicklung und gelten als eine wichtige Gelingensbedingung für einen kooperativen Ganztag. So werden Verabredungen getroffen etwa zur wechselseitigen Zusammenarbeit und Mitwirkung in Gremien ebenso wie Festlegungen zum Angebot, zur Qualifikation der Mitarbeiter*innen, zu den Ressourcen oder zur Kostenerstattung. In einigen Bundesländern werden diese Regelungen flankiert durch inhaltliche Qualitätsrahmen - etwa über Qualitätsdimensionen in Hamburg und in Baden-Württemberg.

 

Schulen öffnen sich für gute Kooperationen mit außerschulischen Partnern

Die Entwicklungen im Ganztag der letzten Jahre zeigen deutlich die zunehmende Öffnung von Schule für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, die sich wiederum deutlich für die Schule und ihren Sozialraum geöffnet haben. Diese Offenheit ist die Grundvoraussetzung für eine kollegiale und koordinierte Zusammenarbeit, um gemeinsam das Wohlbefinden aller Kinder in der Schule im Blick zu behalten. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, Chancengleichheit in der Bildung und eine nachhaltige Integration aller jungen Menschen zu verbessern.

Im bundesweiten Blick lässt sich dennoch feststellen, dass es nach wie vor eine deutliche Dominanz des Schulbereichs gibt. Hier gilt es die Herleitung des Ganztags sowohl aus dem Schulrecht als auch aus dem Jugendhilferecht vorzunehmen, um in einigen Konfliktbereichen das eine oder andere Probleme zu lösen (etwa bei Fragen zum Arbeitsrecht, zur inklusiven Ausgestaltung oder zur Trägerschaft). Die Landesjugendministerien und die kommunalen Jugendämter sind gefordert sich aktiv in die Regelungen zum schulischen Ganztag einzubringen.

Auf Ebene der einzelnen Schulen sagen die Erlasse und Vereinbarungen mitunter wenig darüber aus, wie die Zusammenarbeit in der Praxis tatsächlich funktioniert und auch weiterentwickelt wird. Dennoch: Immer mehr Schulen und ihre außerschulischen Partner erkennen den Mehrwert einer gut strukturierten und gelebten Kooperation. Insbesondere die multiprofessionelle Zusammenarbeit von Lehrern und weiteren pädagogischen Fachkräften ermöglicht die Verzahnung von formalem und non-formalem Lernen – eine Perspektivenvielfalt die für den guten Ganztag sinnstiftend ist.

Für die AWO als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe gilt es im Sinne eines ganz-heitlichen Bildungsverständnisses die jeweiligen Aufgaben und Stärken inner- wie außerschulischer Partner zu erkennen, zu akzeptieren und dabei selbstbewusst als Anwalt der Interessen von Kindern und ihren Eltern aufzutreten.
(Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband, 17.08.2020)

In den multiprofessionellen Teams wird gemeinsam an den Faktoren gearbeitet, die zum Gelingen einer guten Kooperation beitragen und helfen, mögliche Bruchstellen zwischen Unterricht und außerunterrichtlicher Kommunikation zu minimieren:

  • Verständnis für die jeweilige Rolle und Arbeitsweise des Anderen gewinnen, persönliche Wertschätzung pflegen, sich in der jeweiligen Arbeitspraxis gegenseitig kennenlernen
  • Gemeinsame Planung, Koordination und beiderseitige Verantwortung der Angebote im Rahmen eines pädagogischen Ganztagskonzepts der Schule
  • Verlässliche Kommunikationsstrukturen einrichten und verbindlich wahrnehmen - wie feste Teamsprechstunden, gemeinsame Durchführung von Elternabende, Elterngespräche oder Fortbildungen
  • Doppelbesetzungen im Unterricht zu bestimmten Themen oder Zeiten

 

Gute Kooperationsbeispiele sprechen für sich

Die professionsübergreifende und enge Zusammenarbeit von Schule und ihren Partnern einschließlich Kommune und Sozialraum sichert die Abstimmung der Maßnahmen und lässt übergreifende Themen sinnvoll bearbeiten. Dies geschieht vor dem Hintergrund der gemeinsamen Zielsetzung, das Wohlbefinden der Kinder im Blick zu behalten und insbesondere jenen Kindern gezielte Unterstützung zu bieten, die zur Überwindung herkunftsbedingter oder individueller Benachteiligungen diese besonders benötigen. Gerade bei Kindern und ihren Familien, die von Armut betroffen oder bedroht sind, sind besonders armutssensible Bildungs- und Betreuungsangebote erforderlich, um ihre Bildungs- und Teilhabechancen trotz vielfältiger Problemlagen zu wahren.

Gute Beispiele für eine kommunal abgestimmte Armutspräventionsstrategie bieten die Präventionsketten (siehe etwa die Präventionskette Mo.ki in Monheim am Rhein des AWO Bezirksverbands Niederrhein mit mehr als 60 Kooperationspartnern oder die Landesprogramme „kinderstark – NRW schafft Chancen“ oder Präventionsketten Niedersachsen).

Wie wichtig die Kooperation von Grundschule mit Eltern und der Jugendhilfe - hier am Beispiel der Familienbildungsstätten – ist, zeigt das neue Konzept der Familiengrundschulen (siehe etwa der Stadt Gelsenkirchen oder der Stadt Aachen oder auf Schulebene die Familiengrundschule Driescher Hof Aachen).

In Bayern findet das Modell der Kooperativen Ganztagsbildung zunehmend Anklang. Hier setzt Schule den guten Ganztag mit einem einzigen Ganztagskooperationspartner im Sinne einer gemeinsamen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft um. Als erste Grundschule in München bietet die Grundschule am Pfanzeltplatz dieses innovative Modell seit dem Schuljahr 2018/2019 für alle Kinder der ersten Klasse an. Ganztagskooperationspartner ist die Arbeiterwohlfahrt München Stadt (Richtlinien, pädagogische Konzeption siehe Anlage). Das Projekt ist angesiedelt im Neubau der Grundschule, welches nach dem Lernhauskonzept gestaltet wurde. Hier haben die Kinder jede Menge Klassen-, Gruppen- und Fachräume und großzügige Außenflächen, die sie nutzen können.

Im Ergebnis zeigen alle Beispiele: Mit einer strukturierten, koordinierten und vernetzten Herangehensweise wird der Ganztag zu einem wertvollen Teil kommunaler Bildungslandschaften!

Der anstehende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter bietet Anlass, über vielfältige, erfolgreiche Wege der Gestaltung von qualitativ hochwertigen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote zu diskutieren. Die Deutsche Kinder– und Jugendstiftung mit ihrem Programm Ganztägig bilden“ hat viele gute Praxisbeispiele aus den Bundesländern und fachliches Know-how für die Qualitätsentwicklung an Ganztagsschulen gebündelt.

 

Der Autor Dieter Eckert ist Referent für Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe und Schule im Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...