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13.12.2016 | Pressemitteilung

AWO verpflichtet seine Unternehmen zu mehr Verantwortung

Von: Mona Finder

 

Auf der Bundeskonferenz der AWO wurden auch  „Grundsätze der Arbeiterwohlfahrt zu verantwortungsvoller Verbands- und Unternehmensführung innerhalb der AWO“ beschlossen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Dieser Beschluss zeigt, dass sich die gesamte AWO ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit den finanziellen und personellen Ressourcen innerhalb der Verbands- und Unternehmensführung bewusst ist. Diese Verantwortung leitet sich aus den Werten der AWO ab. Die AWO stellt sich damit der Herausforderung, eine Balance zu finden zwischen ihrem Selbstverständnis als sozialpolitisch und bürgerschaftlich engagiertem Traditionsverband und den Herausforderungen eines modernen, im Wettbewerb stehenden Anbieters von sozialen Dienstleistungen.
 

Wir müssen Transparenz und Kontrolle unserer Arbeit gewährleisten

Wolfgang Stadler, AWO-Vorstand

Für die Arbeiterwohlfahrt sind soziale Verantwortung und Gemeinwohlorientierung untrennbar mit der Identität und den Grundwerten des Verbandes verwoben. Die Arbeiterwohlfahrt verfügt daher über ein umfassendes Regelwerk aus Statut, Unternehmenskodex, Beschlüssen und Satzungen, welches dazu dient, die AWO-Werte in verbandliches und unternehmerisches Handeln umzusetzen, Interessenkonflikte zu vermeiden und Handeln zum persönlichen Vorteil auszuschließen. Der Antrag strebt einen breiten Diskurs innerhalb der AWO über die Verbands- und Unternehmenskultur an, wie diese gelebt und weiterentwickelt wird. Wir müssen Transparenz und Kontrolle unserer Arbeit gewährleisten.“

Dabei sind für die AWO diese Grundsätze handlungsleitend:

  • Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer*innen und andere Organmitglieder haben stets im Interesse der Ziele und Werte der Arbeiterwohlfahrt zu handeln. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen niemals persönliche und wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen.
  • Die satzungsrechtliche Aufsicht dient der Selbstkontrolle und so dem Schutz des Verbandes. Sie ist Teil unserer gelebten verbandlichen Solidarität und wird partnerschaftlich umgesetzt.
  • Unsere hauptamtlichen Geschäftsführer*innen und Vorstandsmitglieder sollen – wie bereits seit 2008 im AWO-Unternehmenskodex festgelegt – ein angemessenes Gehalt beziehen. Die Vergütung muss zudem transparent sein – unangemessene Zusatzleistungen wie z.B. Rentenzusagen außerhalb der regulären betrieblichen Altersversorgung darf es nicht geben. Es ist eine entsprechende Richtlinie für die Vergütung von Geschäftsführer*innen zu beschließen.
  • Wir sind überzeugt davon, dass ein starker, aktiver und kritischer Mitgliederverband ein Schutz gegen Intransparenz und unlauteres Geschäftsgebaren ist. Neben den bereits auf unterschiedlichen Verbandsebenen laufenden Anstrengungen zur Stärkung der AWO als Mitglieder- und Engagementverband, muss verstärkt daran gearbeitet werden, Nachwuchs für die ehrenamtlichen Organe des Verbandes zu gewinnen und für seine Aufgabe ausreichend zu qualifizieren.
  • Wir legen Wert auf die Trennung von Kontrolle und Steuerung: Mitglieder jeglicher Aufsichtsgremien dürfen kein Arbeitsverhältnis und keinerlei dauerhafte geschäftliche Beziehung zu der AWO-Gliederung (oder deren beherrschten Gesellschaften) unterhalten, in deren Aufsichtsgremium sie tätig sind. Eventuelle Regelungslücken im Verbandsstatut oder dem AWO- Unternehmenskodex oder anderen Regelwerken sind zu schließen.

Diese Grundsätze sollen als Grundlage für die weitere Auseinandersetzung über die Verbandskultur der AWO dienen.  Sowohl in der begonnenen Befassung mit dem AWO Grundsatzprogramm als auch in allen anderen Diskussionen im gesamten Verband muss eine Konkretisierung und Umsetzung zur Einhaltung dieser Grundsätze und aller anderen Regelungen erfolgen. Dem Antrag „Grundsätze der Arbeiterwohlfahrt zu verantwortungsvoller Verbands- und Unternehmensführung innerhalb der AWO“ wurde am 27. November 2016 auf der Bundeskonferenz der AWO zugestimmt. Der Beschluss ist für den Gesamtverband bindend.

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