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27.04.2016 | Stellungnahmen

AWO Stellungnahme zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Von: Anna Droste-Franke

 

Der AWO Bundesverband hat am 22. April 2016 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetztes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze abgegeben.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode umgesetzt und die Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickelt und der Missbrauch von Werkverträgen stärker eingedämmt. Zu den wichtigsten Neuerungen des Entwurfs zählen u. a. die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von grundsätzlich 18 Monaten mit Abweichungsoption für Tarifverträge der Einsatzbrache, eine Regelung zu Equal Pay für Leiharbeitnehmer nach neun Monaten, das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher sowie die Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung und Sanktionierung der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Entwurf sieht zudem eine Kodifizierung der Rechtsprechung zur Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Aus ihrer besonderen Position sowohl als sozialpolitischer Interessenverband als auch als Arbeitgeberin hat die AWO in ihrer Stellungnahme die Intention des vorgelegten Referentenentwurfs, rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmer/innen zu verhindern und die Leiharbeit durch Einführung einer Höchstüberlassungsdauer stärker zu reglementieren, grundsätzlich als positiv bewertet und begrüßt. Ungeachtet dessen sieht die AWO bei der vorgelegten Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum Teil die Notwendigkeit stärkerer Konkretisierungen, die sie bei der Kommentierung der Regelungen des Referentenentwurfs im Einzelnen dargelegt hat. Den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze sowie die Stellungnahme des AWO Bundesverbandes finden Sie unten stehend.

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