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17.06.2020 | Pressemitteilung

AWO begrüßt europäische Lösung zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken

Der deutsche Bundestag berät heute die Voraussetzungen für ein europäisches Vorgehen gegen Arbeitslosigkeitsrisiken in der Krise. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die europäische Lösung.

In der heutigen Sitzung des deutschen Bundestages wird ein Gesetzesentwurf beraten, mit dem die Voraussetzung für die Finanzierung eines europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage geschaffen wird. Damit werden den EU-Mitgliedstaaten bis zu 100 Mrd. Euro als EU-Darlehen für Maßnahmen bereitgestellt, die zum Erhalt der Abreitsplätze beitragen. Die EU-Darlehen werden durch nationale Garantien in Höhe von 25 Mrd. Euro abgesichert. Mit der Annahme des Gesetzesentwurf, welcher den Namen SURE-Durchführungsgesetz trägt, würde Deutschland einen Teil der Garantien zur Absicherung von EU-Darlehen übernehmen. Das SURE-Instrument ist bis zum 31.12.2022 befristet einsatzbereit.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: "Die Auswirkungen der Corona-Krise erfordern gemeinsame und solidarische europäische Maßnahmen, die vor allem den Mitgliedstaaten zugutekommen, welche am meisten durch die Corona-Krise betroffen sind. Mit dem SURE-Instrument wird ein wirksames Instrument eingeführt, welches Kurzarbeitsregelungen und andere Maßnahmen unterstützt, mit denen Arbeitsplätze gesichert und Selbständige vor Einkommenseinbußen geschützt werden.“

Das SURE-instrument ist eines von vielen Maßnahmen, die auf europäischer Ebene in Folge der Corona-Krise getroffen wurden. In Ihrem Positionspapier zur Bewältigung der Corona-Krise auf EU Ebene hat die AWO diese Maßnahmen bereits bewertet. Aus Sicht der AWO ist das SURE-Instrument eine weitere wichtige Säule, mit der die sozioökonomischen Folgen der Corona-Krise solidarisch und europaweit abgefedert werden können.

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