Aktuell
27.02.2019

Europawahl 2019

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Unionsbürger*innen das Europäische Parlament, die einzige von ihnen direkt gewählte Vertretung. Aus Deutschland ziehen 96 Europaabgeordnete ins Europäische Parlament ein. Nach der Europawahl 2019 wird es insgesamt 705 Europaabgeordnete geben, die das Interesse der Unionsbürger*innen vertreten werden. Das Europäische Parlament entscheidet über europäische Gesetze und über den Haushalt der EU, wählt den*die Präsident*in der Europäischen Kommission und kontrolliert die anderen EU Institutionen.

 

Unter dem Motto Mein Herz schlägt europäisch – #EuropeanHeart“ begleitet die AWO die Europawahl 2019 und setzt sich für ein soziales und demokratisches Europa der Vielfalt und Solidarität ein, das Frieden stiftet und weiter zusammenwächst.

 

Das Europäische Parlament hat in der Legislaturperiode von 2014 bis 2019 viel zu sozialen Verbesserungen in Europa beigetragen, z. B. durch die Vereinbarkeitsrichtlinie von Beruf und Familie oder die Revision der Entsenderichtlinie. Damit das Europäische Parlament seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen und intensivieren kann, braucht es Unterstützung aus der Zivilgesellschaft und eine starke gemeinnützige Sozialwirtschaft. 

 

Aus Sicht der AWO muss im Zentrum der nächsten Legislaturperiode eine spürbare soziale Verbesserung für alle Bürger*innen der Europäischen Union stehen, gerade vor dem Hintergrund des Erstarkens von rechtspopulistischen und nationalistischen Kräften in Europa. Wir treten für ein soziales Europa der Vielfalt und des Zusammenhalts ein, das Solidarität lebt und niemanden zurücklässt. Nur gemeinsam können die Digitalisierung gestaltet, die Flüchtlingspolitik sozial und solidarisch umgesetzt und der Klimaschutz gewährleistet werden.

Unsere zehn Erwartungen an das Europäische Parlament 2019 - 2024

Für eine demokratische EU und eine starke Zivilgesellschaft

Die EU leidet unter einem Legitimationsdefizit. Das Vertrauen der EU- Bürger*innen in die europäischen Institutionen schwindet. Neben antieuropäischer Stimmungsmache durch Populist*innen und EU-Skeptiker*innen, tragen die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Regionen zum Legitimationsverlust bei und schaffen den Nährboden für rechtspopulistische Bewegungen in Europa. Gleichzeitig wird in einigen Ländern die Zivilgesellschaft aktiv angegriffen, um deren kritische Stimme zu schwächen. Zur Beseitigung des Legitimationsdefizits und zur Stärkung des Vertrauens in die EU, müssen neben dem Ausbau sozialpolitischer Kompetenzen
eine demokratischere EU und eine starke Zivilgesellschaft gefördert werden:

  • Das Europäische Parlament muss deutlich gestärkt werden, z. B. durch ein Initiativrecht für Gesetzesvorschläge.
  • Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament bedarf es transnationaler Wahllisten sowie grenzüberschreitender Debatten, damit die europäische Idee und Identität gefördert wird.
  • Es bedarf einer Stärkung der Zivilgesellschaft, indem soziale Verbände stärker in die politischen Prozesse einbezogen werden. Langfristig sollte der zivile Dialog mit dem sozialen Dialog gleichgestellt werden.
  • Die Zivilgesellschaft muss verbindlich und verlässlich in die Arbeit des intergouvernementalen Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) eingebunden werden.

Ein soziales und solidarisches Europa fördern

Die Proklamation der Europäischen Säule Sozialer Rechte im Jahr 2017 und die daraus resultierenden Initiativen sind ein wichtiger Schritt, die soziale Dimension der EU zu stärken. Die AWO unterstützt dies. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Armut und soziale Ungleichheit in und zwischen den europäischen Mitgliedstaaten nach wie vor zu hoch sind. Für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung und den Zusammenhalt der Mitgliedstaaten sind weniger Armut und mehr soziale Gerechtigkeit notwendig. Aus diesem Grund muss der Armutsbekämpfung auf europäischer Ebene eine Priorität eingeräumt werden. Der Verwirklichung der sozialen Grundrechte muss damit zwingend der gleiche Stellenwert wie den Binnenmarkt- und Wettbewerbsbestimmungen eingeräumt werden:

  • Die Europäische Säule Sozialer Rechte muss konsequent umgesetzt werden, indem verbindliche Verordnungen und Richtlinien daraus abgeleitet werden und ihre Grundsätze bei der Politikgestaltung berücksichtigt werden. Besonderer Fokus sollte dabei auf der EU-weiten Einführung verbindlicher Grundsätze sozialer Mindestsicherungssysteme und auf der Einführung nationaler Mindestlohnregelungen gelegt werden, sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige.
  • Die Festlegung einer sozialpolitischen Zielsetzung ist notwendig, die über das Jahr 2020 hinausgeht. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf Beschäftigungs-, Bildungs- und Armutsbekämpfungsziele liegen. Dieser könnte durch eine neue Europa 2030 Strategie gewährleistet werden. Dabei sollen die globale UN-Nachhaltigkeitsstragie Agenda 2030, die UN-Behindertenrechtskonvention, die Fortführung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen ab 2020, sowie die UN-Binderrechtskonvention als Leitplanken dienen. Dies muss auch im EU-Finanzrahmen abgebildet werden.
  • Die Überwachung der sozialpolitischen Zielsetzung einer neuen Europa 2030 Strategie und der legislativen Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte sollte mit Hilfe des Europäischen Semesters, anhand des Social-Scoreboard, gewährleistet werden.
  • Die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der UN (SDGs) müssen handlungsleitend in allen Politikbereichen umgesetzt werden.
  • Ein besonderer Fokus sollte auf die europaweite Bekämpfung der Kinderarmut gelegt werden.
  • Die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer oder anderer EU-weit erhobenen Steuern. Die dadurch generierten Mittel sollten zur Bekämpfung von Ungleichheit und für soziale Investitionen genutzt werden.

Daseinsvorsorge und soziale Dienstleistungen stärken

Soziale Dienstleistungen spielen europaweit eine bedeutende Rolle. Sie erhöhen die Lebensqualität, ermöglichen soziale Mobilität und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Beschäftigungspolitisch hat der Sozialsektor das Potenzial, Arbeitsplätze sowie ein nachhaltiges, inklusives und weitgehend konjunkturunabhängiges Wachstum zu schaffen. Zudem können Mitgliedstaaten mit tragfähigen Strukturen der sozialen Dienste Krisen besser bewältigen als andere:

  • Der Schutz der gemeinwohlorientierten Erbringung sozialer Dienstleistungen im Steuersystem und in der Handelspolitik müssen bestehen bleiben und Ausnahmen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bei anstehenden Reformen des Beihilferechtes ausgebaut werden.
  • Gesundheits- und Sozialdienstleistungen müssen von EU-Freihandelsabkommen generell ausgenommen werden und die für den Bereich bestehenden Mehrwertsteuersätze beibehalten werden.
  • Die Sozialwirtschaft muss bei ihren Digitalisierungsbestrebungen gefördert werden, indem eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreicht wird.

Den Ausgleich zwischen den Regionen fördern

Die Europäische Integration scheitert, wenn es nicht gelingt, eine soziale Aufwärtskonvergenz in den strukturschwächeren und ärmeren Staaten und Regionen zu initiieren. Die Kohäsionspolitik leistet einen wichtigen Beitrag, Europa zu den Bürger*innen zu bringen und trägt zu einer europaweiten Konvergenz nach oben bei. Vor diesem Hintergrund fordert die AWO die Parteien und Kandidat*innen dazu auf, sich für einen solidarischen, kontinuierlichen, strukturellen sowie finanziellen Ausgleich zwischen stark und schwach entwickelten Regionen einzusetzen:

  • Eine angemessene Finanzierung der EU-Kohäsionspolitik und insbesondere des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), in allen Regionen Europas ist notwendig. Dadurch werden die wirtschaftliche Entwicklung der EU mit sozialem Fortschritt und Zusammenhalt für alle Bürger*innen Europas sichtbar verbunden.
  • Die Europäischen Förderprogramme müssen inklusive Ansätze vertreten und verstärkt auf  benachteiligte Zielgruppen zugeschnitten werden.
  • Es bedarf einer konsequenten Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Programme und der Einführung von Mechanismen, um das Partnerschaftsprinzip in allen Mitgliedstaaten mit Leben zu füllen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass die zur Verfügung stehenden Mittel einfacher abgerufen werden können.
  • Als strategische Grundlage sollten sich die EU-Fördermittel inhaltlich daran ausrichten,
  • die Europäische Säule Sozialer Rechte in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Das sozialpolitische Scoreboard identifiziert dafür relevante Indikatoren.

Die Europäische Flüchtlingspolitik neu gestalten

Die Interessen und Bedürfnisse der Geflüchteten und die Situation in den EU-Aufnahmeländern müssen stärkere Berücksichtigung finden. Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichenStandards müssen erhalten bleiben. Dies gilt auch für die Rettung auf hoher See. Die AWO fordert von den Parteien und Kandidat*innen, darauf hin zu wirken, dass die Mitgliedstaaten ein solidarisches und nachhaltiges gemeinsames Europäisches Asylsystem installieren, welches dann von allen Mitgliedstaaten konsequent, aber im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten umgesetzt wird:

  • Im Rahmen der Europäischen Förderprogramme und vor allem im neuen Asyl- und Migrationsfonds (AMF), müssen Integrationsmaßnahmen ausreichend berücksichtigt und finanziert werden. Dabei sollten im Sinne einer inklusiven Gesellschaft alle Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Status, von den EU Förderprogrammen profitieren.
  • Es dürfen keine Drittstaaten-Regelungen getroffen werden, die dem effektiven Flüchtlingsschutz widersprechen. Ein Drittstaat kann nicht als sicher gelten, wenn dort die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nicht ratifiziert wurde, die Verpflichtungen aus der GFK nicht auch praktisch umgesetzt wurde, nur Teile des Staates als sicher gelten oder aber keine enge Verbindung des/der Asylsuchenden zu dem Staat besteht.
  • Die Schaffung eines europäischen Resettlement-Rahmens ist notwendig, der den Kriterien des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) entspricht. Dabei darf die Flüchtlingsaufnahme durch die EU nicht die Gegenleistung für Migrationskontrollen der Erstaufnahmestaaten sein.
  • Das Recht auf Familienzusammenführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens innerhalb der EU muss vollumfänglich umgesetzt werden. Dem Schutz von Familien, Minderjährigen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Menschen und älteren Menschen muss oberste Priorität eingeräumt werden.
  • Im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bedarf es zur Schutzgewährung von Klimaflüchtlingen einer klaren Positionierung.

Ein Europa der Chancengleichheit, Teilhabe und der Gleichberechtigung

In der EU leben 80 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Sie werden durch zahlreiche Barrieren an der vollen, gleichberechtigten und wirksamen Teilhabe an der  Gesellschaft gehindert. Durch die Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hat sich die Europäische Union dem Ziel der gleichberechtigten, selbstbestimmten und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Die AWO setzt sich für eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe ist eine umfassend barriere- und diskriminierungsfreie, zugängliche Umwelt. Durch diese erhalten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihre bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wirksam und gleichberechtigt wahrzunehmen:

  • Es muss ein starker Diskriminierungsschutz für sämtliche Lebensbereiche erarbeitet werden, der für alle Menschen in ganz Europa gilt.
  • Das Disability Mainstreaming aller Gesetze, Programme, Richtlinien und Verordnungen muss erzielt werden.
  • Die Fortführung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen ab 2020 ist notwendig, mit besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen, Menschen mit Migrations- und oder Fluchthintergrund sowie LGBTI-Menschen.
  • Es müssen finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gezielte Investitionen in Barrierefreiheit, Bewusstseinsbildung und Anti-Diskriminierung ermöglichen.

Chancen und Perspektiven fördern durch internationale Mobilität in den Bereichen Arbeit, Bildung und Engagement

Mit der Einführung des Europäischen Binnenmarktes haben sich die Mitgliedstaaten zur Personenfreizügigkeit verpflichtet. Durch die Überarbeitung der Entsenderichtlinie nach dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ und der Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit wird der Sozialschutz bei grenzüberschreitender Mobilität von Arbeitnehmer*innen verbessert. Ein europäischer Arbeitsmarkt bedarf auch eines europäischen Bildungsraumes. Erfolgreiche Programme wie Erasmus+ fördern die berufliche Bildung und darüber hinaus auch die politische und interkulturelle Bildung sowie bürgerschaftliches Engagement. Die AWO ist davon überzeugt, dass durch europäische Freiwilligendienste und Mobilitätsprojekte gesellschaftliche Partizipation und das Bewusstsein für eine europäische Identität und Kultur gestärkt werden:

  • Die Initiative einer europäischen Jugendgarantie soll weiterhin verfolgt und umgesetzt werden, um langfristig allen Jugendlichen die gleichen Chancen auf Bildung und Beschäftigung zu garantieren.
  • Der Schutz der Arbeitnehmer*innen muss insbesondere in Bezug auf die in der Europäischen Säule Sozialer Rechte festgeschriebenen Rechte gewährleistet werden.
  • In den Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps muss der Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen und geringeren Chancen gewährleistet werden. Zudem müssen in Erasmus+ administrative Barrieren bei der Antragsstellung für kleinere Organisationen verringert und flexiblere Formate entwickelt werden.
  • In dem Programm Europäisches Solidaritätskorps muss der Freiwilligendienst sich als Sozialisationsinstanz von Maßnahmen der Arbeits- bzw. Beschäftigungsförderung abgrenzen. Zudem müssen Doppelstrukturen in Ländern, die einen Freiwilligendienst haben, vermieden werden.
  • Die Schaffung eines Europäischen Bildungsraumes bis 2025 muss auch den Bereich der non-formalen Bildung berücksichtigen. Denn er schafft die Identifikation mit den europäischen Werten und nimmt positiven Einfluss auf Bildungs- und Berufswege junger Menschen, insbesondere von jungen Menschen, die durch formale Bildungsangebote nicht erreicht werden.

Digitalisierung sozial gestalten

Die Digitalisierung geht mit sozialen, ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen einher. Gleichzeitig bietet sie große Chancen für die Sozialwirtschaft. Die Gestaltung der Digitalisierung darf dabei nicht allein den Binnenmarkt- und Wettbewerbszwecken dienen, sondern muss nachhaltig und zum Wohl der Menschen gestaltet werden:

  • Europaweite verbindliche Mindestregelungen für den Zugang zum Sozialschutz für (Solo-)Selbstständige und atypisch Beschäftigte müssen geschaffen werden, die das Leitbild der guten Arbeit auch in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt berücksichtigen.
  • Es sind entsprechende Rahmenbedingungen notwendig, welche die verschiedenen gesellschaftlichen Akteur*innen durch gezielte Förderungen im Digitalisierungsprozess unterstützen.
  • Es müssen finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die digitale Partizipation und Bildung fördern, damit alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, sozialer Herkunft teilhaben können und einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt erhalten. Angebote, Produkte und Dienstleistungen müssen Barrierefreiheit beachten. Es muss klare Spielregeln für die zunehmende Verplattformung im sozialen Dienstleistungssektor geben.

Europäischen Klimaschutz fördern

Die Folgen des Klimawandels sind global. Bis 2050 werden bis zu 140 Millionen Menschen aufgrund der Folgen des Klimawandels, innerhalb ihres Heimatlandes umsiedeln oder ihre Heimat verlassen müssen. Auch aus diesem Grund sind internationale Lösungen notwendig, um den Klimawandel zu bekämpfen. Das setzt eine intensivere und funktionierende Zusammenarbeit auf europäischer Ebene voraus:

  • Es bedarf einer konsequenten Umsetzung des am 5. Oktober 2016 von der EU ratifizierten Pariser Klimaabkommens, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.
  • Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die verschiedenen gesellschaftlichen Akteur*innen durch gezielte Förderungen in diesem Prozess unterstützen.

Offene Methode der Koordinierung weiterentwickeln

Die im Rahmen der Verträge von Lissabon geregelten Regulierungskompetenzen der EU sind im Bereich der Sozialpolitik begrenzt. In den Bereichen, in denen sie keine Kompetenzen besitzt, kann sie über die Offene Methode der Koordinierung Reformvorschläge einbringen und länderübergreifende Lernprozesse initiieren. Vor allem in den Bereichen der Alterssicherung, Bildungspolitik, Pflegepolitik und Gesundheitsreformen ist eine europaweite Koordinierung sinnvoll. Die AWO fordert die Parteien und künftigen Mitglieder des EU-Parlaments dazu auf, diese Kompetenzen im Sinne der Menschen und ihrer Bedürfnisse zur Durchsetzung eines sozialen Europas, umfangreicher zu nutzen und weiterzuentwickeln:

  • Im Bereich der Pflegepolitik gilt es, einheitliche Standards für das Berufsbild Altenpflege zu entwickeln und diese zu professionalisieren. Zudem sind neue Versorgungs- und Betreuungsarrangements zu finden und der (Alten-) Pflegeberuf attraktiver zu machen.
  • Im Bereich der Gesundheitsreformen ist die EU in besonderer Weise aufgefordert, sich für eine konsequent präventive und gesundheitsfördernde Politik einzusetzen. Ziel muss es sein, soziale und damit auch gesundheitliche Ungleichheit zu beseitigen oder zumindest zu verringern. Dies ist nur durch die Miteinbeziehung aller relevanten politischen Ressorts möglich.
  • Im Bereich der Alterssicherung gilt es, die soziale Sicherung im Alter und die Problematik der Erwerbsminderung stärker in den Fokus der Koordinierungspolitik zu rücken. Das voneinander Lernen darf sich nicht auf die finanzielle Nachhaltigkeit der Alterssicherungssysteme beschränken. Es müssen vielmehr der Lebensstandard der Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung garantiert und zugleich vor Armut geschützt werden.

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