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Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung muss einen guten Ganztag im Blick haben

Von: Christian Shukow

 

Bildungs­ungleichheit und Armutsrisiken sind strukturell miteinander verwoben und manifestieren sich generationenübergreifend. Gerade die letzten Monate der Pandemie verdeutlichen, dass immer mehr sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche in ihren Möglichkeiten, vorhandene Bildungschancen zu nutzen, abgehängt werden. Die AWO-ISS Langzeitstudie zu „Armut im Kindes- und Jugendalter“ zeigt, neben vergleichbaren Forschungsergebnissen, dass die Armutserfahrung bei kleinen Kindern deren Zukunftsaussichten auf ein Leben oberhalb der Armutsgrenze deutlich ver­schlechtern. Die abgehängten Kinder und Jugendlichen von heute sind nicht selten die abgehäng­ten Erwachsenen von morgen.

Die angestrebte Einführung eines Ganztagsfördergesetzes macht einen  überzeugenden Schritt zu einem Ausgleich von Bildungsbenachteiligung, der Förderung von Chancengerechtigkeit und damit der Armutsprävention. Nicht zuletzt stellt er einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar, da Eltern ohne die ganztägige Betreuung ihrer Kinder häufig vor erheblichen Betreuungsproblemen stehen.  

 

Nicht erst seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode, als die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung als ein zentrales Vorhaben in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgenommen wurde, begleitet die AWO diesen Prozess intensiv. Dabei trugen Vertreter der AWO einen bedeutsamen Beitrag dazu bei, die Gelingensbedingungen für einen guten Ganztag für Grundschulkinder mitzuentwickeln.

Nachdem der Bundesrat am 25. Juni 2021 bei seiner Sitzung den Vermittlungsausschuss angerufen hat und die Entscheidung über das des Gesetz auf den 17. September  verschoben wurde, fordert die AWO die Verantwortlichen aus Bund und Ländern auf, sich zu den noch offenen Fragen zu verständigen, insbesondere eine Lösung für eine tragfähige und auskömmliche Finanzierung und  Kostenverteilung zu finden.

Sollte es am 17. September wieder nicht zu einer Einigung und Zustimmung zum Ganztagsfördergesetz kommen, fordert die AWO die in zukünftiger Regierungsverantwortung stehenden Akteure auf, das Gesetzesvorhaben zügig wieder aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen.

Dieser Gesetzentwurf muss neben der gerechten Kostenteilung an verbindliche Qualitätsnormen eines guten Ganztags geknüpft sein.

Ein guter Ganztag gründet auf der Möglichkeit zur Schaffung oder dem Erhalt qualitativ hochwertiger Angebote, die den Bedürfnissen der Kinder sowie den Bedarfen der Eltern entsprechen.

Die Anforderungen an einen guten Ganztag sind von der AWO eindeutig formuliert:

 

  • eine qualitativ hochwertige Förderung durch multidisziplinäre Fachkräfteteams und gut ausgestattete Ganztagsschulen
  • eine verlässliche, auf dem Fachkräftegebot beruhende, und auf Dauer angelegte und kostendeckende Finanzierung der Ganztagsschulangebote und damit einer verlässlichen Inklusionskultur für die Sicherung der Qualität der Förderangebote
  • die Einbeziehung der Kinder und Eltern durch jeweils geeignete Beteiligungsstrukturen
  • eine Regelung der Bundesländer zur verbindlichen Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
  • Auf- und Ausbau der Ganztagsförderung muss Bestandteil einer gemeinsamen kommunalen Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung sein.
  • Bestehende Angebote und Strukturen der Betreuung von Schulkindern in der Kinderta­gespflege und den Horten müssen erhalten, gestärkt und im Zuge des Rechtsanspruchs auch ausge­baut werden können.

Einheitliche Auslegung des Ganztagsfördergesetzes im Bereich der Kindertagespflege – das Gesetz darf in den einzel­nen Bundesländern nicht unterschiedlich ausgelegt werden. Der rechtliche Rahmen für den Ausbau der Förderangebote für Kinder im schulischen Alter muss bundesweit sichergestellt sein.

Weiteres zur Bundestagswahlkampagne

Die AWO begleitet die 12 Wochen bis zur Wahl unter dem Motto „Deutschland, Du kannst das!“ mit sozial- und gesellschaftspolitischen Forderungen an die kommende Bundesregierung. Dieser Artikel im Rahmen der Themenwoche „Starke Familien“ veröffentlicht. Mehr dazu unter: https://awo.org/bundestagswahl-2021

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