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03.07.2020 | Pressemitteilung

Das Rad dreht sich wieder – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt voran!

Die Ministerpräsident*innen haben in ihrem Gespräch mit der Bundeskanzlerin am 16.06.2020 Bewegung in die Sache gebracht: Nach langer Pause ist der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wieder auf die Agenda von Bund und Länder gerückt.

Mit zusätzlichen 1,5 Mrd. Euro aus dem Konjunkturpaket erhöhen sich die Investitionskosten für neue Ganztagsbetreuungsplätze auf insgesamt 3,5 Mrd. Euro. Der Bund zeigt sich offen, sich analog zum U3-Ausbau an den laufenden Betriebskosten zu beteiligen. Bis Anfang September wird sich eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung mit den Bundesländern unter Leitung des Bundeskanzleramts mit dem Thema Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung befassen.

„Wir begrüßen ausdrücklich die positive Dynamik, die in die gesetzliche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gekommen ist!“ so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt, „Wir sehen Chancen, das Thema im Interesse der Kinder weiter voranzubringen. Der jetzt aufgebaute hohe Zeitdruck könnte sich allerdings nachteilig auswirken, wenn es gilt, die rechtliche Umsetzung unter der Leitlinie des Wohls des Kindes auszuformulieren. Das Ziel, eine verlässliche und qualitätsvolle Ausgestaltung eines guten Ganztags zu sichern, muss bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern oberste Priorität erhalten. Dazu sind wir als Gesellschaft den Interessen und Bedürfnissen unserer Grundschulkinder und deren Eltern verpflichtet!“

Die Dynamik ist insbesondere durch die Erwartung der Bundesregierung entstanden, die Investitionsmittel aus dem 2 Mrd. Sondervermögen zügig abzurufen, um den Bonus aus den 1,5 Mrd. Euro Investitionsmitteln aus dem Konjunkturpaket zu erhalten. Da die Mittel aus dem Sondervermögen noch nicht abrufbar sind und die Bundesregierung auf eine verpflichtende Verknüpfung der Auszahlung mit der gesetzlichen Klärung des Rechtsanspruchs im Rahmen eines Ganztagsförderungsgesetzes besteht, ist eine schwierige Situation entstanden. Das birgt die Gefahr, dass eine „mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Aktion“ von Bund und Ländern bevorsteht.

„Eine solche Dynamik droht fachliche Qualitätsaspekte an den Rand zu drängen,“ so die Befürchtung von Wolfgang Stadler, „sei es zur räumlichen Qualität des Platzausbaus, zur Verbesserung der Qualifikation von Mitarbeiter*innen, zur Fachkraft-Kind-Relation, zur Entlastung der Leitungskräfte oder zur Entwicklung eines schlüssigen Gesamtkonzeptes.“

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