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AWO-Handlungsempfehlung Medikamentenmanagement

Von: Ullrich Wittenius

 

Im Umgang mit Medikamenten und sich daraus ergebenden Anforderungen (außerhalb des Fachbereichs Pflege) besteht häufig eine große Rechtsunsicherheit insbesondere bezüglich eventueller Haftungsfragen.

Mitarbeitende von Tageseinrichtungen für Kinder, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfen für Menschen  mit Behinderung (Eingliederungshilfe) sowie der Wohnungslosen- und Suchthilfe agieren demzufolge immer in einem Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Inklusion bzw. pragmatischem Handeln.

In Zusammenarbeit mit dem Pflegeberater und AWO-Auditor Hans Barz und den Fachreferaten Kinder-/und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe/Psychiatrie hat die Abteilung QM/NH des AWO Bundesverband e.V. eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Medikamenten im Dezember 2013 entwickelt. Neben der Skizzierung der rechtlichen Ausgangslage werden u. a. Eckpunkte für einen internen Regelungsrahmen beschrieben. In einem umfangreichen Anhang werden Good-Practice-Beispiele zur Verfügung gestellt. Die Auflistung von weiterführender Literatur und Arbeitshilfen ermöglicht eine individuelle Vertiefung.

Die Handlungsempfehlungen sind aktualisiert worden – die finale Version stellen wir Ihnen nun zum Download bereit.

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