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29.06.2018 | Pressemitteilung

Recht auf Asyl nicht aushöhlen durch Externalisierung

Von: Mona Finder

 

Die AWO appelliert an die in Brüssel tagenden Regierungschefs, das individuelle Asylrecht, das auf Grund der furchtbaren Fluchtschicksale während und nach dem zweiten Weltkrieg geschaffen wurde, nicht anzutasten. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

 

„Die AWO verfolgt die aktuelle Debatte um eine solidarische Lösung der Migration nach Europa mit großer Sorge. Das Recht auf Asyl darf nicht in so genannte Hotspots nach Afrika oder andere Länder außerhalb der EU verlagert werden. Diese  Externalisierung bedeutet faktisch die Abschaffung des individuellen Rechts auf Schutz und Rechtssicherheit. Es geht hier um Menschen und nicht um eine lästige Verantwortung, derer man sich einfach entledigen kann. Entscheidet sich die EU das Recht auf Asyl zu externalisieren, entledigt sie sich gleichzeitig eines zentralen Wertes unserer demokratischen Staatengemeinschaft. Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz und in europäischen und internationalen Rechtsakten verbürgt und dient letztlich dem Schutz vor Verfolgung und damit dem Schutz der Menschenwürde eines jeden Menschen.

 

Die AWO fordert, legale Zugangswege zu errichten und setzt sich für eine massive Aufstockung etwa des Resettlement-Programms des UNHCR ein. Allerdings kann das individuelle Recht auf Asyl nicht durch die Aufnahme einiger weniger im Resettlementverfahren ausgewählter, verfolgter Menschen nach Europa ersetzt werden.

 

Wir brauchen eine gemeinsame europäische Lösung. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments für einen solidarischen Umbau des Dublin-Systems muss die Messlatte für den heutigen Flüchtlingsgipfel sein. Schutzsuchende müssen Zugang haben zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren in Europa und Europa als Raum der Sicherheit und des Rechts braucht das individuelle Recht auf Asyl.“

 

Die AWO ist Mitunterzeichner der Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz.

 

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