Aktuell
13.11.2015 | Pressemitteilung

Pflegestärkungsgesetz: Probleme der Finanzierung und Personalausstattung werden nicht gelöst

Von: Stefan Hoffmann

 

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker kommentiert das heute im Bundestag zur Abstimmung stehende Zweite Pflegestärkungsgesetz:
„Bei der Pflegeversicherung hat sich in den letzten Jahren ein großer struktureller Reformbedarf aufgestaut. Insofern begrüßt die AWO, das mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, nach vielen Jahren der Diskussion 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden wird. Dieser hebt die nachteilige Behandlung von beispielsweise Demenzkranken auf. Doch der dringend benötigte große Wurf ist diese Reform nicht.
Die Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz stellen alle Betroffenen vor große Herausforderungen, das betrifft vor allem die Umsetzung der neuen Begutachtungsrichtlinie und die Schulungen der Gutachter der Medizinischen Dienste. Aber auch die Einrichtungen müssen sich nun entsprechend um- und einstellen auf das neue System, bei dem zukünftig fünf Pflegegrade statt wie bisher drei Pflegestufen die Grundlage der Versorgung bilden werden. Diese und weitere Änderungen, wie die Absenkung der Leistungen für die stationäre Pflege in den niedrigen Pflegegraden, werden in der Umstellungsphase insbesondere die Pflegeheime vor große Herausforderungen stellen. Es ist durchaus möglich, dass diese Reform zu einem Strukturwandel der Heime hin zu Spezialeinrichtungen für schwerstpflegebedürftige und sterbende Menschen sowie Menschen mit schwerer Demenz führt.
Das jetzige zweite Pflegestärkungsgesetz ändert vorerst auch nichts an der unzureichenden Personalsituation. Ziel muss eine bessere Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen sein. Derzeit ist lediglich ein wissenschaftlicher Auftrag zur Personalbedarfsmessung vorgesehen. Das ist zu wenig. Dass wir mehr Personal benötigen wissen wir schon jetzt. Mit den Ergebnissen der Bedarfsmessung wird erst 2020 gerechnet. Damit können wir nicht zufrieden sein.
Im Endeffekt bleiben auch mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz viele Baustellen unbearbeitet. Neben der zu geringen Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen, fehlt unter anderem eine Finanzierung, um zum Beispiel automatische Leistungsanpassungen in Höhe vom Inflationsausgleich und Lohnentwicklung zu sichern. Darüber hinaus fehlt eine Regelung, die sicherstellt, dass die Pflegeversicherung durch eine solidarische und paritätische Finanzierung der Beiträge eine bessere Einnahmebasis bekommt. Nur so kann es zu echten Leistungsverbesserungen kommen. Insofern gilt das Motto: Nach der Reform ist vor der Reform.“

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...