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03.02.2016 | Pressemitteilung

Gesetz zur Rechtsvereinfachung im SGB II

Von: Mona Finder

 

Heute steht im Bundeskabinett das sogenannte Gesetz zur Rechtsvereinfachung im SGB II zur Verabschiedung.
„Ein erster Schritt jedoch keine Reform, die eine spürbare Erleichterung für Betroffene oder Mitarbeitende der Jobcenter mit sich bringen wird“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das Vorhaben.
Eine solche Rechtsvereinfachung war seit 2014 geplant und wurde immer wieder verschoben. Als positiv bewertet die AWO beispielsweise, dass der Bewilligungszeitraum von sechs auf zwölf Monate verlängert werden soll.
Die mit dem Gesetz verbundene weitere Verankerung der Zielsetzung, Menschen ohne Berufsabschluss vorranging in eine Ausbildung und nicht in Arbeit zu vermitteln, wird von der AWO ebenfalls begrüßt.
Auch kann es sinnvoll sein, sofort nach der Arbeitslosenmeldung mit der Eingliederungsarbeit zu beginnen, wenn die sonstigen Lebensverhältnisse der Personen, dies zulassen.
Die AWO weist jedoch darauf hin, dass sich in der Erfahrung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände „Sofortangebote“ bisher als wenig praktikabel und nachhaltig erwiesen haben, wenn diese nicht passgenau sowie qualitativ hochwertig waren.
Enttäuscht zeigt sich Stadler, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform der Sanktionen für junge Menschen nicht angegangen wurde: „Junge Menschen strenger zu sanktionieren als Erwachsene hat sich schon zu häufig als pädagogisch kontraproduktiv erwiesen. Im schlimmsten Fall treibt es die Jugendlichen aus dem Hilfesystem und aus damit der Gesellschaft.“
Fraglich ist, ob das Gesetz, wie wohl erhofft, die Jobcentermitarbeitenden so entlastet, dass diese die neu zu betreuenden Gruppe der Geflüchteten intensiv begleiten können. Damit ist eine zusätzliche Mammutaufgabe entstanden, die nun im Sinne aller Betroffenen bewältigt werden müsse.

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