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11.11.2015 | Pressemitteilung

AWO gegen Wiedereinführung des Dublin-Verfahrens und für Schutz der Familie

Von: Stefan Hoffmann

 

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt zu den neuesten Plänen des Bundesinnenministeriums zum Thema Aussetzung des Familiennachzuges und zur Wiedereinführung des Dublin-Verfahrens:
„Die AWO lehnt eine Trennung von Familien gegen ihren Willen grundsätzlich ab. Der grundgesetzliche Schutz der Familie ist ein hohes Gut und darf für Geflüchtete nicht ausgesetzt werden. Das Vorhaben des Innenministeriums den Familiennachzug aussetzen zu wollen, kritisiert die AWO deshalb auf das Schärfste. Abgesehen davon, dass es keinen Sinn macht, dem geflüchteten Familienvater aufgrund einer Gefährdung einen Schutzstatus zu gewähren, aber seiner zurückgebliebenen Familie diesen zu verwehren, ist eine Trennung von Familien alles andere als integrationsförderlich. Zudem steht zu befürchten, dass nun verstärkt Kinder und Babys auf den lebensgefährlichen Fluchtweg geschickt werden, denn viele Familien werden den Fluchtversuch einer mehrjährigen Trennung vorziehen. Eine Trennung von Familien durch Flucht muss unter allen Umständen verhindert werden.
Das Dublin Verfahren ist an der Realität gescheitert, deshalb wurde es ausgesetzt. Es zum jetzigen Zeitpunkt wieder einzuführen, kann nur als völlig realitätsfern bezeichnet werden. Das Dublin-Verfahren wurde 2003 eingeführt, um die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verantwortung zu ziehen und den Asylsuchenden ein gerechtes Verfahren zu garantieren. Doch die europäischen Grenzstaaten und auch die Bundesrepublik sind derzeit nicht annähernd in der Lage allen Schutzsuchenden ein faires Verfahren zu gewährleisten. Deshalb wirkt das Vorhaben Dublin wieder einzuführen, eher wie ein hilfloser Versuch, der Bevölkerung Sand in die Aufgaben zu streuen und Stammtischparolen zu bedienen. Die individuellen Bedürfnisse von Flüchtlingen nach Aufnahme in ein bestimmtes europäisches Land - sei es, weil dort Familienangehörige wohnen oder andere traditionelle oder herkunftsbedingte Verbindungen bestehen, dürfen nicht ignoriert werden.“

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