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24.02.2016 | Pressemitteilung

AWO fordert konsequente Strafverfolgung bei Fremdenfeindlichkeit

Von: Mona Finder

 

„Den Betroffenen helfen weder die Schlagzeilen in den Medien noch die große Empörung. Jetzt muss es darum gehen, für den Schutz geflüchteter Menschen konkrete Maßnahmen durchzusetzen. Übergriffe, wie wir sie in der vergangenen Woche erleben mussten, dürfen sich nicht wiederholen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der heutigen aktuellen Stunde im Bundestag. Anlass ist die zunehmende Fremdenfeindlichkeit gegenüber Flüchtlingen, die ihren traurigen Höhepunkt in der letzten Woche in Sachsen fand. „Wir benötigen ein Schutzkonzept, das die Sicherheit der Menschen garantiert“, fordert Stadler. Das müsse beispielsweise ein Verbot von Demonstrationen und Kundgebungen in unmittelbarer Nähe zu Unterkünften beinhalten. Selbstverständlich gehören politische Demonstrationen zu unserer demokratischen Gesellschaft, dennoch dürfen diese keineswegs zu Übergriffen auf die körperliche Unversehrtheit von Menschen führen. Zudem müssen sich politische Verantwortungsträger ihres Einflusses bewusst werden. Negative Kommentare, Relativierungen oder auch Schweigen tragen maßgeblich dazu bei, dass die Hemmschwelle für fremdenfeindliche Taten sinkt und diese überhaupt erst verübt werden.
Auch ein entschlossenes strafrechtliches Vorgehen gegen Täterinnen und Täter sei dringend geboten. Stadler verweist in diesem Zusammenhang auf die im Sommer 2015 beschlossene Veränderung im Strafgesetzbuch hinsichtlich der Strafzumessung: „Der Gesetzgeber hat erst vor wenigen Monaten die Strafzumessung bei rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven verschärft. Das muss nun konsequent von Staatsanwaltschaft und Gerichten genutzt werden.“ Zudem sei zu prüfen, ob Verfahren nach dem sog. Terrorismusparagraphen 129a Strafgesetzbuch in Betracht zu ziehen wären. Damit könne der Staat ein überfälliges Zeichen der Entschlossenheit gegenüber Straftätern setzen. Besorgt zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende auch über den mutmaßlichen Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft vor wenigen Tagen: „Menschen, die Sicherheitskräfte behindern und gar applaudieren sind Mittäter und müssen dafür zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden.“
„Es ist an der Zeit, ein klares Zeichen zu setzen, fremdenfeindliche Taten ernst zu nehmen und gleichzeitig den betroffenen Menschen zu signalisieren, dass alle Schritte unternommen werden, um sie zu schützen. Wenn die Behörden jetzt nicht handeln, könnte der Eindruck entstehen, dass solche Taten gebilligt werden und die Täter keine Konsequenzen zu fürchten hätten“, erklärt Stadler abschließend.

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