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01.03.2018 | Artikel

2. AWO-Workshop „Schnittstelle Eingliederungshilfe – Pflegeversicherung“ am 28.2.18

Von: Kerstin Guderley

 

Aufgrund der beiden großen Reformen der Pflegestärkungsgesetze sowie des Bundesteilhabegesetzes in der letzten Legislaturperiode, ist eine Neubestimmung der Verhältnisse von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung notwendig. Da Betreuung – je nach Zielsetzung der Leistung – sowohl eine Teilhabeleistung der Eingliederungshilfe als auch eine Leistung der Pflegeversicherung ist, bedarf es einer Abgrenzung und klaren Zuordnung zu dem jeweiligen Leistungssystem. Für AWO Mitarbeiter*innen, die sowohl Beratende sowie Dienstleistungserbringende sind, bedeuten diese Reformen einen großen Informations-, Qualifizierungs- und Umsetzungsbedarf.

Aus diesem Grund kamen gestern zahlreich bundesweite Vertreter*innen aus den Arbeitsbereichen Alten- und Behindertenhilfe, Psychiatrie sowie der Sucht- und Wohnungslosenhilfe beim AWO Bundesverband zusammen. In einem regen Austausch wurde über die konzeptionelle Neuausrichtung von Einrichtungen und Diensten an der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege sowie über mögliche Anpassungen von Angeboten und Kooperationen diskutiert. Da weiterhin großes Interesse an einem fachpolitischen Austausch besteht, soll noch in diesem Jahr ein dritter Workshop stattfinden.

 

Begrüßung Brigitte Döcker

Begrüßung Brigitte Döcker

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